

Ja. Dienstleistungen im Privathaushalt können als haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG steuerlich geltend gemacht werden (bis zu 20 % der Lohnkosten).
Für die Einreichung beim Finanzamt benötigen Sie lediglich zwei Dokumente:
Wichtiger Hinweis: Das Finanzamt erkennt die Steuervorteile gesetzlich ausschließlich bei unbaren Zahlungen (Banküberweisung) an. Bewahren Sie einfach unsere Rechnung zusammen mit Ihrem Kontoauszug für Ihre Steuererklärung auf.
