
Wir reinigen Ihre privaten Fenster, Wintergärten und Glasflächen sicher, schonend und effizient vom Boden aus – unter Einsatz moderner Teleskopstangen- und Reinwasser-Systeme. Steigereinsätze oder Fassaden-Arbeitsbühnen gehören nicht zu unserem Leistungsumfang.
Wir reinigen Ihre Velux-Fenster, Skylights und feststehenden Glasflächen sicher und fachgerecht – flexibel über die Innen-Kippfunktion oder bodengebunden mit moderner Teleskopstangentechnik. Ganz ohne den Einsatz von teuren Hubsteigern oder Gerüsten.

Ja. Dienstleistungen im Privathaushalt können als haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG steuerlich geltend gemacht werden (bis zu 20 % der Lohnkosten).
Für die Einreichung beim Finanzamt benötigen Sie lediglich zwei Dokumente:
Wichtiger Hinweis: Das Finanzamt erkennt die Steuervorteile gesetzlich ausschließlich bei unbaren Zahlungen (Banküberweisung) an. Bewahren Sie einfach unsere Rechnung zusammen mit Ihrem Kontoauszug für Ihre Steuererklärung auf.
