
Überforderung oder jahrelanger Rückzug können zu extremen Belastungen in Wohnräumen führen. HOCH3 bietet Betroffenen, Angehörigen und Vermietern eine bewertungsfreie, diskrete und zügige Komplett-Räumung inklusive anschließender Geruchs- und Grundreinigung in Hannover.

Ja. Dienstleistungen im Privathaushalt können als haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG steuerlich geltend gemacht werden (bis zu 20 % der Lohnkosten).
Für die Einreichung beim Finanzamt benötigen Sie lediglich zwei Dokumente:
Wichtiger Hinweis: Das Finanzamt erkennt die Steuervorteile gesetzlich ausschließlich bei unbaren Zahlungen (Banküberweisung) an. Bewahren Sie einfach unsere Rechnung zusammen mit Ihrem Kontoauszug für Ihre Steuererklärung auf.
